gudrun maier
willkommen bei

gudrun maier

gudrun maier

rechtsanwältin für verkehrsrecht


in berlin schöneberg.

030 8855 3030

gm[at]verkehrsrecht-maier.de

Sie hatten einen Verkehrsunfall?


Nun, die Wahrscheinlichkeit, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, ist gerade in einer Stadt wie Berlin mit ihrem dichten Verkehrsnetz und dem regelmäßig hohen Verkehrsaufkommen recht hoch, umso mehr, wenn man täglich am Straßenverkehr teilnimmt (siehe Verkehrsunfallstatistik). Nur ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann zu einem Unfall führen, welcher nicht nur Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, sondern im schlimmsten Fall Verletzungen oder sogar den Tod von Menschen nach sich ziehen kann. Im Fall eines Unfalls gilt es also, das Richtige zu veranlassen, um die entstandenen Schäden umfassend, effizient und zügig von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt zu bekommen.

Aber was ist das Richtige, das nach einem Verkehrsunfall zu veranlassen ist?

Polizei kontaktieren

Sind sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist es in den meisten Fällen ratsam, die Unfallpolizei hinzu zu ziehen. Die offizielle Unfallaufnahme dokumentiert die Unfallsituation und dient somit der Beweissicherung.

Unfall dokumentieren

Zur späteren Analyse und zur erflogreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ist es auch hilfreich, eigene Fotos von der Unfallsituation, den sichtbaren Schäden und der Stellung der Fahrzeuge zueinander zu machen.

Austausch der Kontaktdaten

Anschließend sollten Sie mit dem Unfallgegner die notwendigen Kontaktdaten austauschen, so dass die Kommunikation mit dem Unfallgegener bzw. dessen Versicherer ermöglicht wird.

Rechtsanwalt kontaktieren

Zur Einschätzung der rechtlichen Situation ist es anzuraten, umgehend Kontakt mit einem Verkehrsrechtsanwalt aufzunehmen. Daher können Sie mich jeder Zeit telefonisch als auch per Mail kontaktieren . Kosten durch einen Anruf oder eine kurze Erstauskunft in meiner Kanzlei entstehen Ihnen nicht. Inwieweit Kosten aufgrund einer längeren Erstberatung auf Sie zukommen besprechen vorab gemeinsam.


Warum sollte umgehend ein Rechtsanwalt kontaktiert werden?


Rechtsbeistand für den Geschädigten ist anzuraten, da es sich beim Verkehrsrecht um ein komplexes Themenfeld handelt, in welchem die Bewertung der rechtlichen Lage und die Durchsetzung der Ansprüche ohne anwaltliche Vertretung nicht vollumfänglich möglich ist.


In den vielen Jahren, in denen ich durch einen Unfall geschädigte Mandanten gegenüber Versicherungen vertreten habe, stellte sich immer wieder heraus, dass der Versicherer seine Position zu Lasten des Geschädigten begünstigen wollte. Der Versicherer wollte entweder nur einen Teil der Haftung anerkennen oder bemühte sich, die Höhe des Anspruchs zu reduzieren. Um die Haftung bei einem Verkehrsunfall bestimmen zu können, bedarf es zunächst der umfassenden Schilderung des Geschehens durch den Geschädigten, einschließlich der Benennung möglicher Zeugen. Hilfreich sind zudem Lichtbilder vom Ort des Geschehens, als auch die Hinzuziehung der polizeilichen Unfallakte, was einem Geschädigten ohne anwaltliche Vertretung nicht möglich ist. Und dennoch ist in vielen Fällen nicht ganz eindeutig festzustellen, wer den Verkehrsunfall tatsächlich verursacht hat. Es bedarf daher der rechtlichen Einordnung des Geschehens durch einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts. Selbst wenn die Sach- und Rechtslage klar ist, die Verursachung also eindeutig feststeht, so passiert es in der Praxis sehr häufig, dass der Versicherer den Anspruch zwar dem Grunde nach anerkennt, aber den Anspruch nicht in der geltend gemachten Höhe ausgleicht. Zu den berechtigten Ansprüchen zählen in jedem Fall Reparaturkosten bzw. Wertersatz. Des Weiteren können Folgeschäden entstehen, deren Geltendmachung ebenfalls von bestimmten Voraussetzungen abhängig sind. Hierzu zählen Sachverständigenkosten, Mietwagenkosten oder die Entschädigung eines Nutzungsausfalls. Bei Verletzungen kommt zudem der Anspruch auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder nicht erstattete Behandlungskosten in Betracht.

Ob und unter welchen Umständen dem Geschädigten diese Ansprüche zustehen, ist im Einzelfall von dem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zu bestimmen. Dasselbe gilt für die Voraussetzungen, unter denen eine erfolgreiche Durchsetzung möglich ist. Ich selbst greife auf dem Gebiet des Verkehrsrechts auf eine bald dreißigjährige berufliche Erfahrung zurück. Seit Gründung meiner Kanzlei im Jahr 1991 beschäftige ich mich mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, welche sich aus Verkehrsunfällen für Beteiligte ergeben.

Zu den Schadensfolgekosten gehören auch die Kosten für den Rechtsanwalt. Das heißt, dass die Versicherung die Kosten des Anwalts im Umfang der Berechtigung des Anspruchs übernehmen muss. Bei einem unverschuldeten Unfall ist also die anwaltliche Vertretung des Geschädigten für diesen kostenfrei.

Sie haben einen Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot erhalten?


Auch hierbei ist es anzuraten umgehend einen Verkehrsanwalt zu kontaktieren, da insbesondere in diesen Fällen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen ist.


Wird ein Verkehrsverstoß begangen, ist in der Regel mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen, der auflistet welche Ahndungen der sogenannte Bußgeldkatalog für das entsprechende Vergehen vorsieht. In vielen Fällen kann ein solcher Bußgeldbescheid für den Betroffenen sehr überraschend kommen, da der Verkehrsverstoß vielleicht nicht bemerkt wurde oder das Bußgeldverfahren fehlerhaft ablief. In diesen Fällen ist daher umgehend ein Verkehrsanwalt zu kontaktieren, um zu prüfen ob tatsächlich ein zu ahnender Verkehrsverstoß stattfand und abzuwägen ob sich ein Einspruch lohnt.

Werden zudem andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann ebenfalls ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten auf Sie zukommen. Sind Sie beispielsweise Berufskraftfahrer oder in dem Maße von einem Fahrverbot betroffen, wodurch ihr Arbeitsplatz gefährdet wäre, kann ein Verkehrsanwalt prüfen ob ein Härtefall vorliegt. Dem Fahrverbot könnte somit durch ein höher zu entrichtendes Bußgeld vorgebeugt werden. Da jeder Fall individuell verhandelt werden muss, ist die Beauftragung eines Anwalts Voraussetzung.

Punkte in Flensburg? Diese können in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg eingetragen werden, falls ein schwerer Verstoß vorliegt. Sobald acht Punkte erreicht werden, droht der komplette Führerscheinentzug. Je nachdem wie abhängig Sie von Ihrem Führerschein sind, kann der Entzug der Fahrerlaubnis mitunter fatale Folgen haben. Daher ist eine genaue Prüfung des Bußgeldbescheids und eines möglichen Einspruchs durch einen Verkehrsanwalt ratsam. Zudem kann eine Abfrage der Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt durch einen Anwalt durchgeführt werden.

In besonderen schweren Verstößen, sogenannten Verkehrsstraftaten (z.B. Fahrerflucht), folgt meist der komplette Entzug des Führerscheins, der erst auf Antrag nach einer bestimmten Sperrfrist wieder ausgestellt werden kann. Zur Einschätzung der rechtlichen Situation und Besprechung des weiteren Vorgehens ist es anzuraten, umgehend Kontakt mit einem Verkehrsrechtsanwalt aufzunehmen.

Ich selbst greife auf dem Gebiet des Verkehrsrechts auf eine bald dreißigjährige berufliche Erfahrung zurück und berate Sie gerne in dem Umgang mit Ihrem Verkehrsrechtsdelikt.

profil

gudrun maier, rechtsanwältin für verkehrsrecht in berlin schöneberg
1980 - 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin
1987 - 1. Staatsexamen
1987 - 1990 Referendariat
11. 1989 - 02. 1990 Referendariat im Redfern Legal Center in Sydney, Australien
07. 1990 - 2. Staatsexamen
09. 1990 - 08. 1991 Studium European Business Administration in Cambridge, UK
08. 1990 - Zulassung als Rechtsanwältin in Berlin
1991 - 1993 Dozentin bei privaten Bildungsträgern
im Rahmen beruflicher Bildungsmaßnahmen
(u.a. Berlin-Brandenburgischen Fortbildungsakademie)
09. 1991 - Gründung der Anwaltskanzlei Gudrun Maier

Nach Abschluss der schulischen Ausbildung in NRW mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, begann ich im Jahr 1980 an der Freien Universität in Berlin mit dem Studium der Rechtswissenschaft, welches ich im Jahr 1987 mit dem 1. Staatsexamen abschloss. Während des Referendariats ab November 1987 verbrachte ich einige Monate der Ausbildung im Redfern Legal Center in Sydney, Australien. Die im Legal Center bearbeiteten Mandate umfassten sämtliche Rechtsgebiete, so dass ich einen guten Einblick in das australische Rechts- und Gerichtssystem erlangen konnte. Das Referendariat schloss ich im Sommer 1990 mit dem 2. Staatsexamen ab, worauf die Zulassung als Rechtsanwältin in Berlin im August 1990 folgte.

Im September 1990 nahm ich in Cambridge UK das Studium European Business Administration zur Vertiefung meiner rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse auf. Nach meiner Rückkehr nach Berlin im Jahr 1991 gründete ich meine noch heute in derselben Form bestehende Einzelanwaltskanzlei in Berlin, welche sich seit 2002 in der Erdmannstraße in Berlin Schöneberg befindet.

Von 1991 bis 1993 war ich darüber hinaus bei verschiedenen privaten Bildungsträgern im Rahmen beruflicher Bildungsmaßnahmen als Dozentin tätig, unter anderem bei der Berlin-Brandenburgischen Fortbildungsakademie.

Bereits in den ersten Jahren meiner Anwaltstätigkeit erfolgte die Spezialisierung auf den Bereich des Verkehrsrechts, welches auch heute noch den Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit bildet.

kosten

Kosten durch einen Anruf und eine kurze Erstauskunft entstehen Ihnen nicht. Inwieweit Kosten auf Sie zukommen könnten, besprechen wir dann gemeinsam.

Neben dem unerfreulichen Umständen einer juristischen Auseinandersetzung, möchten Sie als Mandant natürlich gern wissen, inwieweit Kosten auf Sie zukommen könnten. Umfang und Entstehung dieser sind vom jeweiligen Mandat und der im Rahmen des Mandats geleisteten Tätigkeit abhängig, womit die Kostenfrage daher nur recht allgemein beantwortet werden kann. Im Bereich des Zivilrechts richtet sich der Umfang der Gebühren regelmäßig nach dem sogenannten Streitwert. Dabei handelt sich um den Wert (oder das Interesse), welchen der Mandant jeweils durchsetzen möchte und mit dessen Durchsetzung er den Anwalt dann beauftragt. Die Gebührenhöhe selbst findet sich dann im Vergütungsverzeichnis der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG). Bei der Regulierung von Unfallschäden hat der gegnerische Versicherer die Anwaltskosten zu tragen, sofern die geltend gemachten Ansprüche vollständig zum Ausgleich kommen. Gerne können Sie sich unverbindlich persönlich bei mir erkundigen , so dass ich Ihnen zumindest eine ungefähre Kostengröße nennen und Ihnen diese transparent aufschlüsseln kann.


Zudem kann das Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung die Durchsetzung des Anspruchs finanziell erleichtern, was ich mit Ihnen gerne im Einzelfall prüfen kann.


Greift meine Rechtsschutzversicherung?

Bei einer Rechtsschutzversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag durch den im Falle eines Rechtsstreits die anfallenden Kosten übernommen werden sollen (weitere Informationen). Das Vorliegen einer solchen Versicherung kann die Durchsetzung des Anspruchs daher also finanziell wesentlich erleichtern. Allerdings ist Vorsicht geboten: ein Rundum-sorglos-Paket ist eine Rechtsschutzversicherung nicht, je nach Vertrag ist der Rechtsschutz auf bestimmte Bereiche begrenzt oder schließt bestimmte, mitunter wichtige, Bereiche aus. Daher gilt es im Einzelfall zu prüfen ob Ihre Rechtsschutzversicherung bei einem Verkehrsrechtsdelikt greift. Falls Sie noch keine Versicherung abgeschlossen haben, gilt es auch dann zu evaluieren, ob sich diese für Sie im Bereich des Verkehrsrechts auszahlen könnte. In beiden Fällen berate ich Sie gerne und kann Ihnen die Vor- und Nachteile persönlich erläutern.

kontakt und anfahrt

Sie können mich jederzeit telefonisch als auch per Mail kontaktieren.

Die Kanzlei kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln über den U-Bhf Kleistpark oder den S-Bhf Julius-Leber-Brücke erreicht werden.


Corona-Update:
Trotz Corona bin ich natürlich weiterhin für Sie da. Beratung und Besprechungen können wie gewohnt telefonisch wie per Mail stattfinden. Sofern eine persönliche Beratung notwendig sein sollte, kann diese unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

erdmannstr.6 in 10827 berlin schöneberg

tel: 030 8855 3030

fax: 030 8855 3031

gm [at] verkehrsrecht-maier [dot] de

mo - fr: 09 - 17 Uhr